Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleister
Stand: 02.06.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der Plattform „Selfkea" durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Dienstleister").
(2) Vertragspartner ist die Selfkea UG (haftungsbeschränkt), Vulkanstraße 7, 28755 Bremen, Deutschland (nachfolgend „Selfkea").
§ 2 Plattformrolle und Vertragsverhältnisse
(1) Selfkea stellt eine Plattform zur Vermittlung und Buchung mobiler Dienstleistungen bereit. Selfkea wird nicht Vertragspartner des Dienstleistungsvertrags zwischen Dienstleister und Kunde.
(2) Der Dienstleistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Dienstleister und Kunde zustande. Der Dienstleister ist für die Durchführung, Qualität, rechtliche Zulässigkeit (insbesondere etwaige berufsrechtliche Erlaubnisse) und korrekte Abrechnung seiner Leistung verantwortlich.
§ 3 Registrierung, Verifizierung, Selbstauskunft
(1) Der Dienstleister hat bei Registrierung vollständige und richtige Unternehmensdaten anzugeben und auf Verlangen aktuell zu halten.
(2) Verifizierung der Stammdaten und der Identität über Stripe als Voraussetzung für Buchungen: Der Dienstleister kann nach Registrierung sein Profil anlegen und pflegen (Beschreibung, Bilder, Leistungen, Preise, Verfügbarkeiten). Buchungen empfangen und verbindlich annehmen kann der Dienstleister erst nach erfolgreichem Abschluss des Verifizierungsverfahrens beim Zahlungsdienstleister Stripe gemäß den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes. Im Rahmen dieser Prüfung werden (a) die identifizierenden Stammdaten (Firma, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung) sowie die Existenz der gewerblichen Anmeldung des Dienstleisters verifiziert und (b) die persönliche Identität des Dienstleisters bzw. der vertretungsberechtigten natürlichen Person über das Stripe-Identity-Verfahren (Ausweisabgleich mit Foto-/Selfie-Verifizierung) geprüft. Ein zusätzlicher Upload von Identitäts- oder Gewerbenachweisen direkt an Selfkea ist nicht erforderlich, soweit das Stripe-Verifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist.
(3) Selfkea kann jederzeit ergänzende Nachweise oder eine erneute Verifizierung verlangen, insbesondere bei
(a) Ablauf oder Erlöschen einer Erlaubnis oder Bescheinigung, (b) berechtigten Zweifeln an der Echtheit oder Aktualität bisheriger Daten, (c) gesetzlichen oder regulatorischen Änderungen, (d) Anhaltspunkten für eine Falschangabe in der Selbstauskunft gemäß Abs. 4.
(4) Verbindliche Selbstauskunft des Dienstleisters: Mit der Registrierung versichert der Dienstleister eidesstattlich, dass
(a) er ein angemeldetes Gewerbe für die auf Selfkea angebotenen Tätigkeiten besitzt; (b) er für geschützte Berufsbezeichnungen (insbesondere Podologie, Heilmassage, kosmetische Behandlungen mit medizinischem Bezug) die gesetzlich erforderlichen Qualifikationsnachweise besitzt und nur Bezeichnungen und Leistungen anbietet, für die er qualifiziert ist; (c) er Selfkea bei Wegfall dieser Voraussetzungen unverzüglich informieren wird; (d) er sich bewusst ist, dass Falschangaben strafbar (insbesondere § 156 StGB) und schadensersatzpflichtig sind.
Zusätzlich nimmt der Dienstleister zur Kenntnis, dass er als selbständiger Unternehmer eigenverantwortlich für seine fachliche Qualifikation, eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung sowie für gewerberechtliche, steuerrechtliche und berufsrechtliche Pflichten verantwortlich ist. Selfkea prüft diese Aspekte nicht und übernimmt hierfür keine Haftung.
(5) Bis zur erfolgreichen Stripe-Verifizierung kann Selfkea das Profil für neue Buchungen sperren und Auszahlungen offener Beträge zurückhalten. Bereits erarbeitete Auszahlungsansprüche bleiben dem Grunde nach bestehen.
(6) Bei nachgewiesener Falschangabe in der Selbstauskunft nach Abs. 4 ist Selfkea berechtigt, das Profil dauerhaft zu sperren, sich auf die Freistellung nach § 9 Abs. 3 zu berufen sowie gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.
(7) Bei wiederholter Fristversäumnis oder erheblichem Prüfaufwand kann Selfkea angemessene Bearbeitungsgebühren verlangen und mit offenen Auszahlungsansprüchen verrechnen.
(8) Optionale Profilangabe: Geschlechtszuordnung für den Suchfilter: Der Dienstleister kann in seinem Profil optional eine Geschlechtszuordnung selbst angeben. Die zur Auswahl stehenden Werte sind ausschließlich die vier vordefinierten Optionen männlich, weiblich, divers oder keine Angabe; ein darüber hinausgehendes Freitext-/Eingabefeld wird nicht angeboten. Diese Angabe dient ausschließlich dazu, Kundinnen und Kunden eine Suche bzw. Filterung nach dem Geschlecht des Dienstleisters zu ermöglichen — dies ist insbesondere im Bereich körpernaher Beauty-, Pflege- und Wellness-Dienstleistungen ein anerkanntes Auswahlkriterium zum Schutz der Intim- und Privatsphäre der Kundinnen und Kunden (vgl. § 20 AGG). Die Angabe ist freiwillig; Dienstleister ohne Angabe werden in geschlechtsbasierten Filtern nicht angezeigt, bleiben aber im übrigen Marktplatz vollständig sichtbar. Selfkea prüft die Angabe nicht; sie beruht auf der Selbstauskunft des Dienstleisters. Eine Nutzung der Angabe für Profiling, Ranking oder andere Zwecke außerhalb des Suchfilters findet nicht statt.
§ 4 Zulässige Leistungen, Qualifikationen
(1) Der Dienstleister darf nur Leistungen anbieten und durchführen, für die er alle erforderlichen Qualifikationen, Erlaubnisse und Nachweise besitzt.
(2) Für geschützte oder zulassungspflichtige Leistungen (z. B. medizinische Fußpflege/Podologie, therapeutische Massage, Heilbehandlungen) sind entsprechende Nachweise auf Anforderung unverzüglich vorzulegen. Selfkea ist berechtigt, Angebote zu sperren oder zu entfernen, solange Nachweise fehlen oder Zweifel bestehen.
(3) Der Dienstleister stellt Selfkea von Ansprüchen Dritter frei, die auf eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten zurückgehen.
§ 5 Buchungen, Verfügbarkeit, Annahme/Absage
(1) Der Dienstleister verwaltet Verfügbarkeiten eigenverantwortlich und hält Profile, Preise und Zeiten jederzeit aktuell. Der Dienstleister stellt sicher, dass externe Kalender- oder Planungssysteme mit Selfkea konsistent sind. Fehlende Aktualität (z. B. Doppelbuchungen) geht ausschließlich zu Lasten des Dienstleisters; dadurch ausgelöste Absagen, Erstattungen und Gebühren trägt der Dienstleister nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Buchungsmodus: Buchungen erfolgen ausschließlich im On-Request-Modus. Der Dienstleister entscheidet innerhalb der von Selfkea vorgegebenen Zeitfenster über Annahme oder Ablehnung der Anfrage.
(3) Wiederholte kurzfristige Absagen, No-Shows oder systematische Unzuverlässigkeit können zu Sanktionen bis zur Sperrung führen.
(4) Anfragen vor Zahlung: Der Dienstleister ist berechtigt, eine Anfrage vor Abschluss des Checkouts durch den Kunden ohne Kostenfolgen abzulehnen oder zu stornieren, solange der Kunde noch nicht bezahlt hat. Nach Annahme und erfolgreichem Checkout (Zahlung) gelten Absagen als Dienstleister-Absage im Sinne von § 8 Abs. 2.
§ 6 Preise, Plattformgebühr, Premium Payment Fee, Flex-Paket
(1) Der Dienstleister legt Servicepreise selbst fest und ist für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Umsätze (inkl. Umsatzsteuerpflicht/Steuersatz, Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG) verantwortlich. Der Dienstleister hat sämtliche typischen Kosten (z. B. Anfahrt, Material, Parken) entweder in seine Servicepreise einzukalkulieren oder über die von Selfkea bereitgestellten Anfahrtsmodelle abzubilden. Eine nachträgliche Geltendmachung von im Buchungsprozess nicht ausgewiesenen Auslagen gegenüber dem Kunden ist nicht möglich.
(2) Plattformgebühr (Provision): Für jede über Selfkea verbindlich zustande gekommene Buchung erhebt Selfkea eine Plattformgebühr in Höhe von 5 % des Servicepreises. Der Servicepreis ist der vom Dienstleister festgelegte Preis für die Leistung (ohne Anfahrtspauschale, ohne Flex-Paket und ohne Premium Payment Fee). Die Plattformgebühr ist ein Nettoentgelt für die Vermittlungs- und Abwicklungsleistungen von Selfkea; darauf wird die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) erhoben. Die Plattformgebühr (zzgl. USt) wird dem Dienstleister im Dashboard ausgewiesen und bei der Auszahlung an den Dienstleister abgezogen oder gesondert abgerechnet.
(3) Provisionspflichtige Buchungen: Provisionspflichtig ist jede Buchung, bei der die Leistung erbracht wurde oder bei der ein No-Show des Kunden im Sinne von § 8 Abs. 3 vorliegt und der Dienstleister am vereinbarten Ort/Termin nachweislich leistungsbereit war. Damit gilt die Provisionspflicht ausdrücklich auch in den Fällen, in denen der Kunde nicht erscheint, der Dienstleister aber den Servicepreis behält.
(4) Die Plattformgebühr gilt einheitlich für alle Buchungen — auch für solche, die über den persönlichen Buchungslink bzw. QR-Code des Dienstleisters zustande kommen. Eine reduzierte Provision für eigene Stammkunden wird nicht gewährt. Der persönliche Buchungslink dient dazu, dass der Dienstleister eigene Kundinnen und Kunden ohne die kundenseitige Buchungsgebühr (vgl. Kunden-AGB § 5 Abs. 2a) auf die Plattform führen kann; auf die Plattformgebühr des Dienstleisters hat er keinen Einfluss.
(5) Premium Payment Fee und Flex-Paket gegenüber Kunden: Selfkea kann gegenüber dem Kunden bei Wahl einer Premium-Zahlungsmethode eine Premium Payment Fee erheben sowie das optionale Flex-Paket anbieten. Die Höhe wird im Checkout transparent ausgewiesen. Premium Payment Fee und Flex-Paket-Entgelt stehen ausschließlich Selfkea zu; der Dienstleister hat keinen Anspruch auf Auskehrung dieser Posten.
(6) Zahlungsabwicklungsgebühren externer Zahlungsdienstleister: Bei empfohlenen Zahlungsmethoden (Karte, Apple Pay) trägt Selfkea die anfallenden Zahlungsabwicklungsgebühren des externen Zahlungsdienstleisters aus seiner Plattformgebühr; der Dienstleister wird damit nicht zusätzlich belastet. Bei Premium-Zahlungsmethoden werden die zusätzlichen externen Gebühren über die Premium Payment Fee vom Kunden getragen.
(7) Rundungen: Selfkea rechnet Geldbeträge grundsätzlich auf zwei Nachkommastellen. Soweit rechnerisch Zwischenergebnisse entstehen, kann Selfkea zur Vereinfachung und zur Vermeidung von Unterdeckungen auf den nächsten Cent aufrunden. Die im Dashboard ausgewiesenen Beträge sind für die Abrechnung maßgeblich.
(8) Verzug, Verzugszinsen, Mahnkosten: Befindet sich der Dienstleister mit der Zahlung einer fälligen Forderung von Selfkea in Verzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB sowie eine Mahnpauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Selfkea ist berechtigt, weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen (insbesondere Mahnkosten, Inkassokosten, Bearbeitungsaufwand) und solche Beträge mit künftigen Auszahlungsansprüchen des Dienstleisters zu verrechnen.
§ 6a Rechnungserstellung im Namen des Dienstleisters (Gutschriftverfahren)
(1) Optionaler Zusatzdienst: Selfkea bietet dem Dienstleister als optionalen Zusatzdienst an, Rechnungen für dessen über die Plattform abgewickelte Dienstleistungen im Namen und für Rechnung des Dienstleisters zu erstellen (Gutschriftverfahren im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Dieser Dienst ist standardmäßig deaktiviert und wird nur wirksam, wenn der Dienstleister ihn in den Rechnungseinstellungen seines Kontos ausdrücklich aktiviert.
(2) Autorisierung und Widerruf: Mit der Aktivierung autorisiert der Dienstleister Selfkea, in seinem Namen Rechnungen (Gutschriften) für abgeschlossene Buchungen auszustellen. Diese Autorisierung kann der Dienstleister jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in seinen Kontoeinstellungen widerrufen.
(3) Verantwortung des Dienstleisters: Der Dienstleister bleibt allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben — insbesondere Umsatzsteuerstatus, anzuwendender Steuersatz, Steuernummer bzw. USt-Identifikationsnummer und Rechnungsanschrift. Der Dienstleister hat diese Angaben aktuell zu halten. Selfkea prüft die steuerliche Richtigkeit dieser Angaben nicht.
(4) Widerspruch gegen einzelne Gutschriften: Eine im Gutschriftverfahren ausgestellte Rechnung gilt als anerkannt, wenn der Dienstleister ihr nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht. Bei berechtigtem Widerspruch wird die betreffende Gutschrift korrigiert.
(5) Keine eigene Dienstleistungsrechnung durch Selfkea ohne Aktivierung: Ohne Aktivierung dieses Zusatzdienstes stellt Selfkea keine Rechnungen für die Dienstleistungen des Dienstleisters aus; die Rechnungspflicht gegenüber dem Kunden liegt in diesem Fall allein beim Dienstleister. Davon unberührt bleibt, dass Selfkea stets Rechnungen/Belege für eigene Plattformentgelte (Plattformgebühr, Buchungsgebühr, Flex-Paket, Premium Payment Fee) ausstellt.
§ 7 Zahlungsabwicklung, Auszahlung, Leistungsbestätigung (PIN/QR)
(1) Zahlungen werden über externe Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe Payments Europe Ltd.) abgewickelt.
(2) Auszahlungen an den Dienstleister erfolgen frühestens nach Bestätigung der Leistung (PIN/QR) und nach Ablauf der 48-stündigen Reklamationsfrist des Kunden gemäß Kunden-AGB § 8 Abs. 2. Selfkea führt Auszahlungen zu den jeweils geltenden Auszahlungszyklen durch, die im Dienstleister-Dashboard ausgewiesen werden. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Gutschrift hängt zusätzlich vom Zahlungsdienstleister und der Bank des Dienstleisters ab; feste Auszahlungszeitpunkte werden nicht garantiert.
(3) Selfkea kann zusätzliche Sicherheitsfristen vorsehen, insbesondere für neu verifizierte Konten, in Verdachtsfällen oder bei wiederholt aufgefallenen Auffälligkeiten.
(4) Bei Kundenbeschwerden, Disputes/Chargebacks oder Verdacht auf Missbrauch kann Selfkea Auszahlungen vorübergehend zurückhalten, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist. Selfkea kann hierfür Informationen und Nachweise anfordern und eine angemessene Prüf- und Bearbeitungszeit vorsehen; bei Streitfällen mit Zahlungsdienstleistern kann die Prüfung bis zur finalen Entscheidung des Zahlungsdienstleisters andauern.
§ 8 Storno, No-Show, Pflichten im Terminprozess
(1) Der Dienstleister hält vereinbarte Termine ein und informiert Kunden bei Problemen unverzüglich.
(2) Absage / No-Show durch den Dienstleister; Kostenfolgen: Sagt der Dienstleister einen verbindlich gebuchten Termin nach erfolgter Zahlung ab, erscheint er nicht oder kann er die Leistung aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht erbringen, ist Selfkea berechtigt, den Kunden gemäß Kunden-AGB § 7 Abs. 3 zu erstatten. Der Dienstleister trägt in diesem Fall sämtliche daraus entstehenden Kosten, insbesondere:
(a) Rückerstattung des Servicepreises sowie der ggf. gezahlten Anfahrtspauschale, (b) Rückerstattung des ggf. gezahlten Flex-Paket-Entgelts an den Kunden, (c) Rückerstattung der ggf. gezahlten Premium Payment Fee an den Kunden, (d) nicht durch Stornierung erstattete Gebühren externer Zahlungsdienstleister, soweit diese auch bei Rückzahlung an den Kunden anfallen, sowie (e) angemessene Support- und Abwicklungskosten von Selfkea.
Selfkea ist berechtigt, diese Beträge mit (künftigen) Auszahlungsansprüchen des Dienstleisters zu verrechnen oder gesondert in Rechnung zu stellen. Selfkea kann bei wiederholten Absagen/No-Shows das Profil des Dienstleisters sperren oder den Nutzungsvertrag außerordentlich kündigen.
(3) No-Show des Kunden / Dokumentation und Folgen: Bei einem No-Show des Kunden — d. h. wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erscheint, der Dienstleister jedoch leistungsbereit war, oder wenn der Termin aus Gründen scheitert, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. kein Zugang) — gilt Folgendes:
(a) Der Dienstleister behält den Anspruch auf den Servicepreis abzüglich der Plattformgebühr (Provision) gemäß § 6 Abs. 2 und 3 dieser AGB. Eine Erstattung an den Kunden erfolgt nicht (vgl. Kunden-AGB § 7 Abs. 2). (b) Selfkea behält die Plattformentgelte (Plattformgebühr, ggf. Premium Payment Fee, ggf. Flex-Paket-Entgelt) ein. (c) Der Dienstleister hat den No-Show über die Plattform unverzüglich zu melden und nach den von Selfkea vorgegebenen Regeln zu dokumentieren (z. B. Zeit-/Ortsnachweis, Chatverlauf, Klingel-/Anrufversuche). Selfkea kann auf Basis dieser Dokumentation über die Auszahlung/Abwicklung entscheiden.
(4) Alternativterminanfrage / Terminverschiebung durch den Kunden: Hat ein Kunde für eine Buchung das Flex-Paket gebucht, kann er über die Plattform beim Dienstleister einen Alternativtermin anfragen (Terminverschiebung) gemäß Kunden-AGB § 7 Abs. 5. Es gilt:
(a) Die Verschiebung ist ausschließlich eine Anfrage des Kunden. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, einen Alternativtermin anzunehmen, und kann die Anfrage frei annehmen oder ablehnen.
(b) Nimmt der Dienstleister den Alternativtermin an, wird die bestehende Buchung mit allen Preisbestandteilen auf den neuen Termin übertragen; eine erneute Zahlung des Kunden ist nicht erforderlich, soweit sich die Preisbestandteile nicht ändern. Der Provisionsanspruch (§ 6 Abs. 2 und 3) sowie die übrigen Pflichten aus diesen AGB gelten für den verschobenen Termin entsprechend fort.
(c) Lehnt der Dienstleister die Anfrage ab oder reagiert er nicht innerhalb der von Selfkea vorgegebenen Frist, bleibt die ursprüngliche Buchung mit dem ursprünglichen Termin unverändert bestehen. Die Ablehnung einer Verschiebungsanfrage allein stellt keine Absage im Sinne von Abs. 2 dar.
§ 9 Pflichten, verbotene Nutzung, Freistellung
(1) Der Dienstleister nutzt die Plattform gesetzestreu und unterlässt insbesondere
(a) Betrug, Manipulation, Scheintermine, (b) die Umgehung der von Selfkea vorgegebenen Bestätigungsmechanismen (z. B. Falscheingabe von PIN/QR-Codes), (c) die Nutzung automatisierter Mittel (Bots, Scraping, Crawler) sowie automatisierter oder massenhafter Zugriffe auf die Plattform, (d) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Versuche, sich unbefugten Zugang zu Plattform, Datenbanken oder Daten anderer Nutzer zu verschaffen, (e) die Weitergabe der eigenen Zugangsdaten an Dritte, (f) die Veröffentlichung rechtswidriger, irreführender, beleidigender, diskriminierender oder die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzender Inhalte (z. B. in Profil oder Kommunikation).
(2) Kundendaten dürfen ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des konkreten Termins sowie im Rahmen der gesetzlichen Pflichten (z. B. Rechnungsstellung) verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung — insbesondere für eigenes Marketing außerhalb der Plattform — ist ohne Einwilligung des Kunden unzulässig.
(2a) Private Kundennotizen: Selfkea stellt dem Dienstleister eine Notizfunktion zur Verfügung, mit der er zu einer abgeschlossenen Buchung eine private, für den Kunden nicht sichtbare Notiz speichern kann (z. B. organisatorische Hinweise zur besseren Vorbereitung künftiger Termine). Für diese Notizen gilt:
(a) Die Notizen dürfen ausschließlich sachliche, für die Erbringung künftiger Leistungen relevante Informationen enthalten und sind zweckgebunden zu verwenden. (b) Unzulässig sind diskriminierende, beleidigende, herabwürdigende oder sonst unsachliche Inhalte sowie Inhalte, die Rechte des Kunden oder Dritter verletzen. (c) Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (insbesondere Gesundheitsdaten wie Allergien, Erkrankungen, Schwangerschaft) soll der Dienstleister nur dann und nur insoweit erfassen, wie dies für die sichere Leistungserbringung erforderlich ist und der Kunde damit erkennbar einverstanden ist. (d) Der Dienstleister nimmt zur Kenntnis, dass die Notizen auf der Selfkea-Plattform gespeichert werden, dass Selfkea aus technischen und Support-Gründen im erforderlichen Umfang darauf zugreifen kann und dass Selfkea verpflichtet sein kann, die zu einem Kunden gespeicherten Notizen im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach Art. 15 DSGVO an den betreffenden Kunden herauszugeben. Notizen sind entsprechend sachlich zu formulieren.
(3) Freistellung: Der Dienstleister stellt Selfkea von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus
(a) der Erbringung der Dienstleistung gegenüber dem Kunden, (b) der Verletzung gewerberechtlicher, steuerrechtlicher oder berufsrechtlicher Pflichten, (c) der Verletzung der nach diesen AGB übernommenen Pflichten — insbesondere falschen Angaben in der Selbstauskunft gemäß § 3 Abs. 4, (d) Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
resultieren. Diese Freistellung umfasst auch angemessene Anwalts- und Gerichtskosten.
§ 10 Inhalte, Bewertungen, geistiges Eigentum, Marketing
(1) Der Dienstleister räumt Selfkea die für den Plattformbetrieb sowie für die Außenkommunikation und das Marketing der Plattform erforderlichen, nicht-exklusiven, weltweiten, zeitlich auf die Dauer der Vertragsbeziehung zuzüglich angemessener Auslaufzeit beschränkten, unentgeltlichen Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Profilangaben, Bewertungen mit Zustimmung) ein. Selfkea ist insbesondere berechtigt, Profil- und Studioinformationen des Dienstleisters (Name, Standort, Leistungen, ausgewählte Bilder, anonymisierte oder zustimmend referenzierte Bewertungen) zur Bewerbung der Plattform und ihrer Partner einzusetzen, etwa in Online-Werbung, Social Media, Pressekommunikation und Print. Auf begründeten Widerspruch des Dienstleisters hin wird Selfkea einzelne Inhalte aus der laufenden Marketingnutzung herausnehmen, soweit dies dem Plattformbetrieb nicht zuwiderläuft.
(1a) Rechtssicherung an eingestellten Inhalten: Der Dienstleister versichert, dass er an allen von ihm hochgeladenen oder eingestellten Inhalten (insbesondere Bildern, Logos, Texten, Videos) sämtliche urheberrechtlichen, markenrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und sonstigen Rechte besitzt oder über die erforderlichen Nutzungsrechte Dritter (z. B. Fotografen, abgebildete Personen, Modelle, Mitarbeitende) verfügt, um Selfkea die in Abs. 1 eingeräumten Nutzungsrechte wirksam einzuräumen. Bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten ist der Dienstleister verpflichtet, etwaige Lizenz- und Kennzeichnungsanforderungen der jeweiligen KI-Anbieter zu beachten. Der Dienstleister stellt Selfkea von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die wegen einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten an den vom Dienstleister eingestellten Inhalten geltend gemacht werden.
(2) Selfkea kann Inhalte sperren oder entfernen, wenn sie rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen. Wird ein Inhalt entfernt, teilt Selfkea dem Dienstleister den Grund mit; der Dienstleister kann der Entscheidung innerhalb von 6 Monaten an quality@selfkea.de widersprechen.
(3) Bewertungen durch Kunden werden gemäß Kunden-AGB § 10 verwaltet. Der Dienstleister ist berechtigt, eine Bewertung an Selfkea zur Prüfung zu melden, wenn er der Auffassung ist, dass sie gegen die in Kunden-AGB § 10 Abs. 4 genannten Ablehnungsgründe verstößt.
(4) Geistiges Eigentum von Selfkea: Plattform, Software, Inhalte (mit Ausnahme der vom Dienstleister oder Kunden bereitgestellten Inhalte), Datenbanken, Markenzeichen, Logos und Design der Selfkea-Website und etwaiger Apps sind ausschließliches geistiges Eigentum von Selfkea oder dessen Lizenzgebern. Der Dienstleister erwirbt keinerlei Rechte hieran.
§ 11 Höhere Gewalt
Selfkea haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden — insbesondere durch Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, großflächige Ausfälle der Telekommunikations- oder Stromversorgung sowie Angriffe auf die IT-Infrastruktur, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abwendbar waren.
§ 12 Haftung
(1) Selfkea haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Selfkea nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Selfkea haftet insbesondere nicht für die Durchführung der Dienstleistung oder für Pflichtverletzungen des Dienstleisters gegenüber Kunden; hierfür ist allein der Dienstleister verantwortlich.
(5) Beweislast: Für eine Pflichtverletzung von Selfkea trägt der Anspruchsteller die Beweislast. Behauptungen über Pflichtverletzungen des Dienstleisters sind ausschließlich an den jeweiligen Dienstleister zu richten.
§ 13 Laufzeit, Kündigung, Sperrung
(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden, sofern keine individuellen Vereinbarungen entgegenstehen.
(2) Selfkea kann den Zugang sperren oder kündigen, wenn der Dienstleister schwerwiegend oder wiederholt gegen Pflichten verstößt, Nachweise nicht erbringt oder Missbrauch/Unzuverlässigkeit vorliegt. Bereits verbindlich gebuchte Termine sind nach Möglichkeit fertig abzuwickeln, sofern Selfkea keine andere Anweisung erteilt.
(3) Mitteilung und Anfechtung: Eine Sperrung oder Kündigung wird dem Dienstleister per E-Mail mit Begründung mitgeteilt. Der Dienstleister kann der Entscheidung innerhalb von 6 Monaten an quality@selfkea.de widersprechen. Selfkea entscheidet innerhalb von 90 Tagen nach Eingang des Widerspruchs erneut und teilt das Ergebnis mit.
§ 14 Änderungen der AGB
(1) Änderungen aus sachlichem Grund (z. B. Gesetz, Funktionen, Sicherheit) werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform angekündigt und gelten für die Zukunft.
(2) Widerspricht der Dienstleister der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung in Textform, gilt sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Der Dienstleister kann gegen Forderungen von Selfkea (insbesondere Plattformgebühren, Verzugszinsen, Bearbeitungsentgelte oder Verrechnungspositionen aus Refunds und Disputes) nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Dienstleister nur zu, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 16 Unterauftragnehmer
(1) Selfkea darf zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag und zum Betrieb der Plattform Unterauftragnehmer und Auftragsverarbeiter einsetzen. Dies betrifft insbesondere:
(a) den Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe Payments Europe Ltd.), (b) den Hosting-Provider (derzeit Railway Corp.), (c) den E-Mail-Versanddienst (derzeit Resend Inc.), (d) den Maps-Provider (derzeit Mapbox, Inc.), (e) den cookielosen Webanalyse-Dienst Plausible, den Selfkea selbst auf der unter lit. b genannten Hosting-Infrastruktur betreibt, (f) ggf. weitere Anbieter für Analytics/Tracking, Backend-Dienste, Backup, Support oder andere betriebsnotwendige Funktionen.
(2) Mit allen datenschutzrechtlich relevanten Auftragsverarbeitern besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO; bei Drittlandtransfers werden Standardvertragsklauseln gemäß Beschluss (EU) 2021/914 abgeschlossen. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(3) Selfkea bleibt für das Verhalten der Unterauftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Dienstleister verantwortlich, soweit gesetzliche Regelungen nicht etwas anderes vorsehen.
§ 17 Mitteilungen und Zustellung
(1) Mitteilungen von Selfkea an den Dienstleister — insbesondere im Zusammenhang mit Buchungen, Auszahlungen, Verifizierungsanforderungen, AGB-Änderungen, Sanktionen und sonstigen vertragsbezogenen Themen — erfolgen in der Regel per E-Mail an die im Dienstleister-Konto hinterlegte E-Mail-Adresse oder über das interne Postfach im Selfkea-Dashboard. Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie in den Empfangsbereich der hinterlegten E-Mail-Adresse oder des Dashboards gelangt sind und der Dienstleister sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen könnte.
(2) Der Dienstleister ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten und Mitteilungen regelmäßig abzurufen. Nicht abgerufene oder vom Dienstleister nicht beachtete Mitteilungen wirken trotzdem.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Bremen, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.